Bild: Ein intelligenter Zähler wird geprüft
Guido Werner/TMZ

Informationen für Verwender

Im geschäftlichen oder im amtlichen Verkehr eingesetzte Messgeräte für Elektrizität müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geeicht bzw. konformitätsgeprüft sein.

Neues Mess- und Eichgesetz und die Mess- und Eichverordnung

Bis 31. Dezember 2014 galten dafür das Eichgesetz (EichG) und die Eichordnung (EO). Seit dem 1. Januar 2015 wird das Inverkehrbringen durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt. Damit wurde das bisherige System von Bauartzulassung und Ersteichung von Messgeräten ersetzt durch die Konformitätserklärung des Herstellers auf Grundlage von entsprechenden Bewertungsverfahren nach dem europäischen Modul-System. Hierdurch wurden gleiche Anforderungen für das Inverkehrbringen von europäisch und national geregelten Messgeräten geschaffen.

Regelungen zum Mess- und Eichwesen: Nützliche Links

 

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Zählerwesen Service GmbH

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