Guido Werner/TMZInformationen für Verwender Startseite Messstellenbetreiber Prüfstelle Informationen für Verwender Seite teilen: Externe LinksSeiten öffnen sich in einem neuen Fenster. teilentweetteilenmail Im geschäftlichen oder im amtlichen Verkehr eingesetzte Messgeräte für Elektrizität müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geeicht bzw. konformitätsgeprüft sein. Neues Mess- und Eichgesetz und die Mess- und Eichverordnung Bis 31. Dezember 2014 galten dafür das Eichgesetz (EichG) und die Eichordnung (EO). Seit dem 1. Januar 2015 wird das Inverkehrbringen durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt. Damit wurde das bisherige System von Bauartzulassung und Ersteichung von Messgeräten ersetzt durch die Konformitätserklärung des Herstellers auf Grundlage von entsprechenden Bewertungsverfahren nach dem europäischen Modul-System. Hierdurch wurden gleiche Anforderungen für das Inverkehrbringen von europäisch und national geregelten Messgeräten geschaffen. Regelungen zum Mess- und Eichwesen: Nützliche Links Weiterführende Informationen für Verwender von Messgeräten und Messwerten Anzeigepflicht nach § 32 MessEG