Damit die eingesetzten Messgeräte von Anfang an zuverlässig verwendet werden können, übernimmt die TMZ für Zählerhersteller die messtechnische Prüfung als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens der Kaltwasserzähler. Neue Geräte werden geprüft, lückenlos dokumentiert und ordnungsgemäß in den Bestand übernommen, um einen sicheren und effizienten Einsatz vor Ort zu gewährleisten.
Die Konformitätsbewertung wurde von der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) festgesetzt. Mit dieser wurde die bisherige Ersteichung für bestimmte Messgeräte, darunter auch Kaltwasserzähler, durch ein Verfahren zur Konformitätsbewertung ersetzt. Die MID regelt insbesondere das Inverkehrbringen von Messgeräten, die beispielsweise für Abrechnungszwecke eingesetzt werden.
Nach dem Inverkehrbringen gelten weiterhin die nationalen Anforderungen des Mess- und Eichrechts, insbesondere die Vorgaben der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Messgeräte, die den Anforderungen der Europäischen Messgeräterichtlinie entsprechen, tragen ein entsprechendes MID-Konformitätskennzeichen. Dieses setzt sich aus folgenden Angaben zusammen:
- CE-Kennzeichen
- Metrologiezeichen M
- Jahreszahl der Konformitätsbewertung
- Kennnummer der benannten Stelle
Die Kennzeichnung ist in der Regel auf dem Typenschild des Messgerätes angebracht und dokumentiert die erfolgte Konformitätsbewertung.