Der Prüfling wird nach der Dokumentation der Verwendungssituation (Muster Ausbauprotokoll in GM-P 6.1 Elektrizität, Anhang 6.2) vom zuständigen Messstellenbetreiber/Verwender oder dessen Beauftragten ausgebaut.
Hinweis: Befundprüfungen werden nur durchgeführt, wenn das Ausbauprotokoll und der Antrag auf Befundprüfung vollständig ausgefüllt vorliegen. Bei Unvollständigkeit wird dieser zurückgewiesen.