Verlängerung der Eichfrist herstellen
Guido Werner/TMZ
Mit einer Stichprobenprüfung kann die Eichgültigkeit von Stromzählern um jeweils fünf Jahre (nach bestandenem FNN-Qualifikationsverfahren sogar 8 Jahre) verlängert werden. Dafür werden speziell ausgewählte Zähler eines Gerätebestands geprüft.
Das Verfahren ermöglicht Netz- und Messstellenbetreibern, die Nutzungsdauer ihrer Zähler wirtschaftlich zu verlängern und Kosten zu reduzieren. All dies findet nach den geltenden, eichrechtlich relevanten Vorgaben und unter Aufsicht der Eichbehörde statt.